Wir unterstützen Ihr Leben zu Hause I DIE SOZIALSTATION
HAUSWIRTSCHAFT
UND NACHBARSCHAFTSHILFE
Für Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend ihren Haushalt nicht mehr in der gewohnten Weise versorgen können bieten wir zahlreiche Dienstleistungen an. Unsere geschulten und vertrauenswürdigen Mitarbeiterinnen kommen ins Haus und helfen bzw. unterstützen bei den täglichen Verrichtungen. Dazu gehören unter anderem:
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die Unterhaltsreinigung der Wohnung
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Frühjahrsputz und Gardinenwäsche
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Wäschepflege, waschen und bügeln
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Einkäufe und Besorgungen machen
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Essen kochen
Diese unterschiedlichen Leistungen können, unabhängig von einer erfolgten Einstufung durch die Pflegekasse, in Anspruch genommen werden. Je nachdem, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht, erfolgt die Abrechnung entweder als Selbstzahlerleistung (Mitglieder eines Krankenpflegevereins kommen in den Genuss von besonderen Konditionen) oder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse.
Haushaltsnahe Dienstleisungen und Hilfen bei der Alltagsbewältigung
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die einem im Alter das Leben beschwerlich und schwierig machen. Deshalb bieten wir für unsere Klienten und deren Angehörige zahlreiche kleine Dienste und Hilfen bei der Alltagsbewältigung. Dazu zählen unter anderem:
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Begleitung bei Spaziergängen
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stundenweise Betreuung oder Beaufsichtigung von zu Pflegenden
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Gesellschaft leisten und Vorlesen
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Unterstützung beim Ausfüllen von amtlichen Formularen und Anträgen
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Begleitung bei Behördengängen
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Hilfen im Garten
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Abwesenheitsservice (bei Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder anderweitiger Abwesenheit) mit Kontrolle von Haus oder Wohnung, Briefkasten leeren, Versorgung von Pflanzen, Lüften etc.
Bei den letztgenannten Angeboten handelt es sich ausschließlich um Selbstzahlerleistungen für die kein Kostenträger aufkommt. Wie bei allen Selbstzahlerleistungen kommen auch hier die Mitglieder der verschiedenen Krankenpflegevereine in den Genuss von Vorzugstarifen.
Bei erfolgter Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist es teilweise möglich die o. g. Leistungen auch im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Erstattung bei der jeweiligen Pflegekasse einzureichen.