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Altenpflege

Wir unterstützen Ihr Leben zu Hause  I  DIE SOZIALSTATION 

ALTENPFLEGE
der Pflegeversicherung (SGB XI)
Grundpflege im Rahmen 

Die überwiegende Mehrzahl der Menschen möchte auch bei Pflege­be­dürf­tig­keit gerne daheim in den eigenen vier Wänden versorgt und gepflegt wer­den. Wir helfen ihnen dabei. Egal ob Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nah­rungs­auf­nah­me oder beim Ankleiden nötig ist, wir helfen zuverlässig, zeitweise oder dauerhaft. Gleiches gilt für Hilfe und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich. Auch solche Hilfen sind im Rahmen der Pflegeversicherung nach erfolgter Einstufung möglich. Uns ist eine individuelle, aktivierende und nach den neuesten Erkennt­nis­sen der Wissenschaft arbeitende Pflege wichtig. Deshalb steht am Anfang immer ein ausführliches Beratungsgespräch um den jeweiligen indi­vi­du­ellen Pflegebedarf zu ermitteln, um persönliche Wünsche und Vorlieben zu erfahren und einbeziehen zu können.

Verhinderungspflege 

Neben den monatlichen Pflegeleistungen sieht das Gesetz zur Entlastung der Pflegeperson oder wenn diese aufgrund eigener Krankheit, wegen Erholungsurlaubs oder aus anderen Gründen ausfällt bzw. verhindert ist, die Möglichkeit der Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr vor. Eine solche muss bei der zuständigen Pflegekasse angezeigt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben muss und bereits eine Einstufung durch die Pflegekasse erfolgt ist. Die aktuelle Höhe dieser zusätzlichen Leistungen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Info-Blatt. 

bei Urlaub und zur Entlastung
Wichtig zu wissen

Der Leistungsanspruch für die Verhinderungspflege ist eine reine Sachleistung. Die Inanspruchnahme kann tage-, aber auch stundenweise erfolgen. Wird die Verhinderungspflege gar nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen und ausgeschöpft, so verfällt der Restanspruch komplett. Anders als bei den „normalen“ Pflegeleistungen gibt es keine Auszahlung in Form einer Geldleistung. Der Erstattungssatz für die Verhinderungspflege erhöht sich noch einmal um 50 %, wenn keine Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Ältere Frau im Gespräch mit Pflegerin

Hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sehen auch Hilfen und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich vor. Hierzu gehören die Reinigung von Wäsche und Wohnung ebenso, wie Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen der Wohnung oder der Einkauf von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Zudem gibt es seit 2017 die Möglichkeit Hilfen und Unterstützung bei der Organisation des Alltags und bei der Haushaltsführung über die Pflegeversicherung abzurechnen. Ziel ist es auch hier möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.

Betreuung, Entlastung, Unterstützung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden einige grundlegende Veränderungen umgesetzt. Stärker als bisher wird unter dem Begriff der Pflegebedürftigkeit mehr gefasst, als nur körperliche Einschränkungen und Defizite. Seit 2017 gibt es für Menschen, die in einem der fünf Pflegegrad eingestuft worden sind, monatlich den sog. Entlastungsbetrag. Dieser soll dazu dienen, Pflegepersonen Unterstützung, Entlastung oder einfach einige Verschnaufpausen bei ihrer schwierigen und belastenden Tätigkeit zu ermöglichen. Gerade für solche Dienste haben wir zahlreiche, speziell geschulte Mitarbeiterinnen, die pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung betreuen, ihnen vorlesen, zusammen mit ihnen spielen oder spazieren gehen. So entstehen für pflegende Angehörige Freiräume und Verschnaufpausen um auch in Zukunft ihren schweren Aufgaben und der Kräfte zehrenden Pflege gerecht werden zu können. Gerne informieren wir Sie über Umfang, Ausgestaltung und Kosten. Wenden Sie sich einfach an unsere Pflegedienst- bzw. unsere Einsatzleitungen.

Übersicht der Höchstbeträge für ambulante Pflegeleistungen

Sofern nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um monatliche Leistungen. Stand: 01.01.2017

Pflegeleistungen

Pflegeberatung und -schulung

Für Pflegende bieten wir in deren Häuslichkeit umfassende Pflegeberatung und Pflegeschulungen an, damit diese ihre schwierige und anstrengende Tätigkeit besser ausführen können. Selbstverständlich führen wir auch die von den Pflegekassen nach §37 SGB XI vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuche für jene Menschen durch, die Pflegegeld gewählt haben.

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